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Vorratsdatenspeicherung

Was ist Vorratsdatenspeicherung(VDS)?

Foto: CraXplore, Quelle: Flickr, CC BY-ND 2.0

Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung werden alle Kommunikationsdaten Personenbezogen 6 Monate lang gespeichert, obwohl sie aktuell nicht benötigt werden.
Es ist eine Vorgabe der EU, beschlossen am 21.2.2006 mit der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten.
Die Speicherung der Daten soll die Aufklärung "schwerer Straftaten" erleichtern und wird von Befürwortern als "unverzichtbares Instrument der Terrorismusbekämpfung" gesehen.

 Die VDS wurde in Deutschland am 31. Dezember 2007 durch das Bundesgesetztblatt verkündet und trat somit in Kraft, die Bundestagsabgeordneten hatten trotz "schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" zugestimmt.

Das Bundesverfassungsgericht schränkte die VDS im März 2008 durch eine einstweilige Verfügung stark ein und mit dem Urteilsspruch vom 2. März 2010 wurde die VDS komplett für Verfassungswidrig erklärt.
Seitdem dürfen in Deutschland keine personenbezogenen Daten mehr ohne Anlass gespeichert werden.

Die EU droht nun mit einer Strafzahlung, wenn Deutschland die VDS nicht gemäß ihren Vorgaben umsetzt.

Der am häufigsten diskutierte Punkt der VDS sind die gespeicherten Kommunikationsdaten und somit der Eingriff in das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis.

CC-by-nc-nd  http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de

Die Kommunikationsdaten beinhalten:

Bei E-Mails:
  • IP-Adresse (die Adresse, die jedem Haushalt/Router vom Anbieter zugewiesen wird) jeder E-Mail (Sender + Empfänger)
  •  IP-Adresse desjenigen, der sich in sein E-Mail Postfach einloggt (auch ohne Mails abzurufen oder zu beantworten)
  • Die Mailadressen von Seinder und Empfänger 
Nicht gespeichert wird der Inhalt der E-Mail
.
Bei Telefonaten:
  • Telefonnummern beider Teilnehmer
  • Name und Anschrift beider Teilnehmer
  • Datum und Uhrzeit des Gespräches
  • Gesprächsdauer
  • Bei Mobilgeräten: Angemeldeter Funkmast und somit der Standort
  • Bei Mobilgeräten: Hardware-Kennung des Gerätes (IMEI)
  • Bei Prepaid-Handys kann Name und Adresse nicht bestätigt werden, daher wird Datum, Uhrzeit und Standort der ersten Aktivierung gespeichert.
Bei SMS/MMS:
  • Name und Anschrift von  Sender und allen Empfänger
  • Datum und Uhrzeit der SMS/MMS
  • Standortdaten
Beim Internet surfen:
  • IP-Adresse beim einloggen ins Internet
  • Name, Adresse und Teilnehmerkennung
  • Auch auf dem Server den man anwählt wird die IP gespeichert - dadurch wird jede angewählte Seite nachvollziehbar 
CC-BY 2012 http://piratenbrandenburg.de

Warum sind wir gegen eine Vorratsdatenspeicherung?

1) Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht und gegen deutsches Recht. 
Sie verstößt gegen das Telekommunikationsgeheimnis und gegen die Unschuldsvermutung.

2) Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig.
Sie erfordert einen erheblichen Aufwand zur Datenspeicherung.
Dagegen steht, dass laut einer Studie des Max-Planck Instituts aus 2007 bisher nur 2% der angezeigten Straftaten nicht mehr verfolgt werden, weil die entsprechenden Telekommunikationsdaten nicht mehr vorlagen.
Zudem ist die Aufklärungsrate der "Telekommunikations-Straftaten" bereits ohne VDS weit über dem Durchschnitt von anderen Straftaten.
Abgesehen davon wissen die "wirklich" Kriminellen in der Regel, wie man durch Anonymisierungsdienste die VDS umgeht.

3) Es besteht ein hohes Missbrauchsrisiko.
Die gesammelten Daten hätten einen sehr hohen Wert für Hacker und Wirtschaft, da sich u.a. aus den Handydaten Bewegungsprofile einzelner Menschen ableiten lassen.
Außerdem könnten diese Daten genutzt werden um z.B. Staatskritische Personen aufzuspüren oder ihnen etwas anzuhängen.
Strafverfolgungsbehörden haben auch ohne richterlichen Beschluss Zugriff auf diese Daten und könnten sie illegal benutzen.

Links:
AK Vorrat

Unterzeichnen Sie hier gegen die VDS:
https://www.campact.de/

Medienanwalt Christian Solmecke zur VDS und Filesharing:
http://www.wbs-law.de/

One Response so far.

  1. bibale says:

    Guter Beitrag :)