Hier ist die Mail:
Zitat:"removals@google.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf den folgenden von Blog/-post:
Der Betroffene behauptet, der Beitrag verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unten an. Sie haben nun sieben (7) Kalendertage Zeit, substantiiert darzulegen, inwiefern die beanstandete Rechtsverletzung nicht vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass Google als Dienstanbieter, die Hintergründe des Falles nicht kennt. Wir möchten Sie daher darum bitten, explizit auf die einzelnen Beschwerdepunkte einzugehen, die von Ihnen aufgestellten Behauptungen auch in tatsächlicher Hinsicht konkret zu erläutern und gegebenenfalls weitere Informationen oder Nachweise zu übermitteln.
Alternativ können Sie Ihren Beitrag auch entsprechend editieren oder entfernen. Sollten wir nichts von Ihnen hören, sind wir gezwungen, Ihren Blog/-post zu entfernen. Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.
Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich auch an Ihren Rechtsbeistand wenden.
Wir behalten uns vor, Ihre Antwort an den Beschwerdeführer weiterzuleiten, so dass dieser auch eine entsprechende Stellungnahme dazu abgeben kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team
Bitte ändern Sie beim Antworten auf diese Nachricht nicht den Betreff. Eine Änderung des Betreffs kann bewirken, dass wir Ihre Nachricht nicht erhalten und Sie eine automatisierte Nachricht erhalten, dass Ihre E-Mail nicht zugestellt werden konnte. Wenn Sie eine solche Unzustellbarkeitsnachricht erhalten, senden Sie Ihre Nachricht bitte erneut, indem Sie auf die ursprüngliche E-Mail antworten und dabei den Betreff unverändert lassen. Sollten Sie auch bei dieser Vorgehensweise eine automatische Antwort erhalten, reichen Sie bitte über unsere Formulare unter http://support.google.com/legal einen neuen Antrag ein.
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Bei der Veröffentlichung handelt es sich um einen
ursprünglichen Artikel der "Bergedorfer Zeitung", der eine Vielzahl
unzutreffender und rechtsverletzender Sachaussagen über unseren Mandanten
Herrn Kay Boehm enthält. Nur beispielhaft sei angemerkt, dass Herr Boehm
weder jemals Mitglied der Scientology Sekte war, noch dieser nahestand oder
steht oder das dortige Gedankengut vertritt. Die Redaktion der Bergedorfer
Zeitung hat den Artikel nach unserer Einschaltung entfernt. Die
anonymen "Aktivisten" haben den inzwischen gelöschten Artikel kopiert und
veröffentlichen diesen unter der genannten URL über einen Link unter der
weiteren Zwischenüberschrift "Scientology beim Hauskauf erwischt". Die dort
verantwortliche Gruppe ist presse- und persönlichkeitsrechtlich bekanntlich
nicht rechtlich in Anspruch zu nehmen. Die Veröffentlichung verstößt gegen
die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten und die Rechtsprechung zur
Umsetzung europäischer Datenschutzbestimmungen.
------------------------------Beschwerde---------------------------------------------
Der Eintrag wurde entfernt, aber Ihr wisst ja wie man die Wayback Machine benutzt ;-)